Generell besteht die gesetzliche Gewährleistung, auch Mängelanspruch genannt. Diese ist nicht mit der Garantie, die in Einzelfällen vom Hersteller separat ausgewiesen wird, zu verwechseln. Grundsätzliche Bedingung für dieses Recht ist zum einen der Beleg des Kaufes innerhalb der letzten zwei Jahre. Zum anderen muss ein versteckter Mangel bestanden haben, der sich klar vom zu erwartenden Verschleiß der Ware unterscheidet. Die Prüfung dieser Tatsachen obliegt uns als Händler bzw. dem Hersteller. Dem Gesetz nach hat der Hersteller zwei Nachbesserungsversuche, bevor ein Rücktritt bzw. eine Erstattung gefordert werden kann. Im Falle einer Reklamation kontaktieren Sie immer unser Serviceteam, bevor Sie Ware einsenden.